( 030 )
31 98 52 60

Bau- und Architektenrecht.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten, außergerichtlich und gerichtlich,
  • beim Abschluss von BGB- und VOB/B-Werkverträgen
  • bei Mängel- und Gewährleistungsansprüchen
  • bei Fragen zur Abnahme der Werkleistung
  • bei der Durchsetzung von Werklohnansprüchen
  • bei der Abwehr von Werklohnansprüchen
  • bei Fragen zur möglichen Kündigung eines Bauvertrags
  • bei Fragen zu Bauträgerverträgen
  • bei Verhandlung und Abschluss von Architektenverträgen
  • bei Fragen zur Haftung von am Bauvorhaben beteiligten Personen

Wir beraten und vertreten sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber.

Ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Erwerbern, einzelnen Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Bauträgern im Rahmen von Wohnungseigentumskaufverträgen.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Alexander Kluge
 
© 2024 SCHULZ KLUGE PARTNER

Aktuelle Seite:  Tätigkeitsbereiche - Baurecht