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Arbeitsrecht.

Wir sind seit über 30 Jahren tätig im

  • Individualarbeitsrecht (Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in)
  • kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht).

Unsere Mandanten sind mittelständische Unternehmen (KMU) aus der produzierenden Wirtschaft sowie aus dem Dienstleistungssektor und der Handelsbranche.

Außerdem werden wir von leitenden Angestellten sowie selbstverständlich von Mitarbeitern aus allen Branchen mandatiert und beraten deren Vertretungen.

Wir betreuen unsere Mandanten in allen personalrechtlichen Angelegenheiten, wie insbesondere bei

  • der Ausschreibung von Stellen und der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
  • der Gestaltung von Arbeitsverträgen nebst Nachträgen
  • Fragen zur Geltendmachung von Rechten und Einhaltung von Pflichten
  • ordentlichen/außerordentlichen, fristgemäßen/fristlosen Kündigungen
  • Abwicklungs- und Aufhebungsvereinbarungen
  • individuellen Honorierungs- oder Zielsystemen
  • Verhandlung und Formulierung von Betriebsvereinbarungen
  • Fragen zur Auslegung und Anwendung von Firmen-, Branchen- und
           Manteltarifverträgen
  • Umstrukturierungen (Betriebsübergängen, -teilstilllegungen, -stilllegungen)
  • Ausarbeitung von Interessenausgleichen und Sozialplänen
  • Einsetzung und Durchführung von betrieblichen Einigungsstellen.

Wir begleiten unsere Mandanten bei der außergerichtlichen Interessenwahrung ebenso wie bei der Schlichtung. Und wir vertreten unsere Mandanten selbstverständlich in der Auseinandersetzung vor den Gerichten.

Rechtsanwalt Schulz ist seit vielen Jahren als Beisitzer in betrieblichen Einigungsstellen nach § 76 BetrVG tätig.

In allen genannten Fachgebieten bieten wir Ihnen außerdem

  • Seminare und
  • Inhouse-Schulungen

an.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Eckart Schulz


 
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