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Strafrecht.

Wir helfen Ihnen kompetent, engagiert und effektiv - nicht nur, wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, sondern auch, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
Die Verteidigung umfass beispielsweise
  • Eigentums- und Vermögensstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Vertretung Polizeibeamter bei Verletzung von Dienstgeheimnissen, Körperverletzung im Amt, Strafvereitelung etc.
  • Körperverletzungs- und Gewaltschutzfragen
  • Verkehrsdelikte (z.B. Trunkenheit im Verkehr, Fahrerflucht, Nötigung)
  • Verstoß gegen das Waffengesetz oder das Betäubungsmittelrecht
  • Bestechung und Bestechlichkeit von Amtsträgern
  • Brandstiftung
  • Tötungsdelikte; sonstige Verfahren vor den Schwurgerichten
  • ComputerdVerstoß gegen das Urheberrecht oder Produkt- und Markenpiraterieelikte
  • Geheimnisverrat von Angestellten bzw. Datenentwendung
  • Geheimnishehlerei oder Vorlagenfreibeuterei

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Roger Näbig

 

Vertretung von Geschädigten.


Wir sind auch für Sie da, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und sich am Strafverfahren beteiligen möchten. Hier sind unterschiedliche Konstellationen denkbar:
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- Adhäsionsverfahren
Im Rahmen dessen können außerdem mittels des Adhäsionsverfahrens kostengünstiger und mit Beweiserleichterungen geltend gemacht werden. Die Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche hat vor allem den Vorteil, dass auf diese Weise oft ein weiteres Verfahren vor einem Zivilgericht vermieden werden kann.

Erstattung einer Strafanzeige.
Durch die Erstattung einer Strafanzeige kann ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt werden. Wir beraten Sie gern im Hinblick auf die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige und übernehmen diesbezüglich Ihre Vertretung.

Nebenklage
Verfolgt die Staatsanwaltschaft eine Straftat von Amts wegen, so kann sich der Verletzte bei bestimmten Delikten (etwa bei Tötungsdelikten) als Nebenkläger am Verfahren beteiligen und auch Schmerzensgeld sowie Schadenersatz verlangen.

Im Strafverfahren hat der Nebenkläger grundsätzlich dieselben Erklärungs- und Antragsrechte wie die anderen Verfahrensbeteiligten. Es hat sich mehr als einmal gezeigt, dass es für einen Verfahrensausgang im Sinne des durch die Straftat Verletzten vorteilhaft sein kann, wenn der Verteidigung in der Hauptverhandlung eine engagierte und kompetente Nebenklagevertretung entgegentritt. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung als Strafverteidiger wissen wir, wie Ihre Interessen als Nebenkläger im Strafverfahren erfolgreich wahrgenommen werden können.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Roger Näbig

 
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