( 030 )
31 98 52 60

Gewerblicher Rechtsschutz.

Im gewerblichen Rechtsschutz unterscheiden wir zwischen der beherzten und effektiven Vertretung unserer Mandanten einerseits und teurem Verfahrens-Aktionismus andererseits. Unter anderem deshalb, weil wir viele unserer Mandanten auch steuerlich vertreten, haben wir ein Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge entwickelt und raten von einer kostenintensiven Verfahrenshäufung in der Regel ab.

Umso mehr legen wir den Fokus auf die außergerichtliche Beratung
mehr
  • bei unlauterer Werbung, irreführenden Verkaufsförderungen oder wettbewerbswidrigen
     Behinderungen durch Mitbewerber
  • bei der Gestaltung des Marktauftritts unserer Mandanten - auch in speziellen Bereichen (wie z. B. der Heilmittelwerbung)
  • bei der Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen
  • bei Schadensersatzansprüchen oder deren Abwehr
  • über die generelle Schutzfähigkeit einer vom Mandanten gewünschten Marke
  • über den Umfang des benötigten Schutzes als deutsche Marke, EU-Gemeinschaftsmarke oder internationale Marke
    Unsere Tätigkeit umfasst darüber hinaus die Vertretung
  • bei Abmahnungen oder Unterlassungserklärungen
  • in gerichtlichen Eil- und Hauptverfahren wegen Unterlassungsansprüchen
  • in Schadensesatzprozessen
  • bei der Anmeldung einer Marke
  • bei Widerspruchs- und Löschungsverfahren
 
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Clemens Adori
 

Markenanmeldung

Gern betreuen wir für unsere Mandanten das Anmeldeverfahren einer Marke, eines Designs oder eines Gebrauchsmusters vor dem Deutschen Paten- und Markenamt, dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder der WIPO (World Intellectual Property Organization). In den meisten Fällen können wir hierfür Festpreise anbieten - ebenso für die anschließende Markenüberwachung.

Wenn zuvor das Risiko minimiert werden soll, einem Widerspruchs- oder Löschungsverfarhen durch einen Inhaber eines ähnlichen Schutzrechtes ausgesetzt zu werden, begleiten wir unsere Mandanten bei der Vorabprüfung durch spezialisierte Dienstleister, welche die internationalen Datenbanken überprüfen können.
 
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Clemens Adori
 

Abmahnungen

Abmahnungen werden ausgesprochen, um im Zweifel ein gerichtliches Eilverfahren einleiten zu können. Unabhängig davon, auf welcher Seite der Abmahnung unsere Mandanten stehen, sie können davon ausgehen, dass wir sie nicht nur zügig und innerhalb der Fristen, sondern auch fundiert beraten. Denn trotz der Schnelligkeit des Verfahrens ist sehr häufig schon außergerichtlich eine differenzierte (Re)Aktion erforderlich. Damit können wir die Erfolgsaussichten im gerichtlichen Verfahren entscheidend steigern.
 
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Clemens Adori
 
© 2024 SCHULZ KLUGE PARTNER

Aktuelle Seite:  Tätigkeitsbereiche - Gewerblicher Rechtsschutz