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Erbrecht.

Im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie bundesweit in Ihrer Position als Erblasser, Erbe oder sonstiger Beteiligter in den vielfältigen Konstellationen, die ein Erbfall mit sich bringen kann. Eine notarielle Beurkundung außerhalb unserer Kanzlei vermitteln und begleiten wir bei Bedarf.

Nachfolgeplanung

Die Vermögensnachfolge im Unternehmen und im Privaten kann vorab gestaltet und auf die speziellen persönlichen und wirtschaftlichen Ziele abgestimmt werden. Dies kann durch letztwillige Verfügungen und durch weitere rechtliche Instrumente der Nachfolgeplanung geschehen.

  • Testament
  • Erbvertrag
  • Verträge zur vorweggenommenen Erbfolge
  • Unternehmensnachfolge durch Übertragung oder durch Errichtung eines neuen Beteiligungsträgers (z.B. Stiftung)
Erbfall

Im Erbfall gilt es, unverzüglich die Situation des Nachlasses zu festzustellen und Ihre Rechte als Beteiligter zu sichern. Geeignete Maßnahmen sind zu prüfen und umzusetzen.

  • Ermittlung der Erbenstellung und der weiteren Rechte am Nachlass anhand letztwilliger Verfügungen bzw. gesetzlicher Erbfolge
  • Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
  • Erbscheinsverfahren
  • Erbengemeinschaft
  • Gerichtliche Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen im Konfliktfall (z.B. Anspruch auf Auskunft, Herausgabe der Erbschaft, Erbteilung, Vermächtnis, Pflichtteil)
Stiftung

Wir begleiten Sie bundesweit bei der Errichtung von Stiftungen und bei der Lösung stiftungsrechtlicher Fragestellungen. Je nach Gestaltung können Stiftungen ganz unterschiedliche Aufgaben bei der Vermögenssicherung und Vermögensübertragung erfüllen.

  • Unternehmensnachfolge mit Stiftungen
  • Familienstiftungen
  • Gemeinnützige Stiftungen
  • Unselbständige bzw. treuhänderische Stiftungen
  • Stiftung als Erbin und Nachfolgerin

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Roger Näbig

 
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