( 030 )
31 98 52 60

Haftungsrecht.

Wir betreuen und beraten unsere Mandanten auch in sämtlichen haftungsrechtlichen Fragen.
Hierzu gehören u.a. folgende Themengebiete:

  • Vertragliches Haftungsrecht aller Vertragstypen, zum Beispiel Haftung aus Kauf- und Werkverträgen oder aus ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungsverträgen
  • Außervertragliches Haftungsrecht, zum Beispiel Verkehrsrecht, Staats- oder Beamtenhaftung
  • Verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, z.Bsp. Tierhalterhaftung  
  • Garantiehaftung

Das Haftungsrecht umfasst jedoch nicht nur die Grundlagen einer möglichen Haftung, sondern auch das allgemeine Schadensrecht, also Vorschriften, die die Art und Weise und den Umfang der Regulierung des entstandenen Schadens regeln.  

Im Bereich des Haftungsrechts stehen wir unseren Mandanten neben der vorgerichtlichen Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch bei der Prozessführung zur Geltendmachung oder Abwehr von Schäden zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Roger Näbig

 
© 2024 SCHULZ KLUGE PARTNER

Aktuelle Seite:  Tätigkeitsbereiche - Haftungsrecht