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Wirtschaftsmediation.

Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Konfliktbereinigung durch das Mittel der Wirtschaftsmediation,

sei es bei innerbetrieblichen Konflikten zwischen:

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmern,
  • Arbeitnehmern und Vorgesetzten,
  • Kollegen untereinander oder
  • Arbeitgeber und Betriebsrat,

sei es bei überbetrieblichen Konflikten zwischen Unternehmen über:

  • Liefer- und Leistungsausführungen,
  • Vertragsauslegungen,
  • Kommunikation und Abstimmung oder
  • die Fortführung/den Ausbau der Geschäftsbeziehung.

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Die Grundsätze der Mediation nach dem am 26.07.2012 in Kraft getretenen Mediationsgesetz sind:

  • Mediation ist ein vertrauliches Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines Mediators freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. (§ 1 Abs. 1 MediationsG)
  • Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. (§ 1 Abs. 2 MediationsG)
  • Der Mediator ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet. (§ 2 Abs. 2 MediationsG)
  • Als Mediator darf nicht tätig werden, wer vor der Mediation in derselben Sache für eine Partei tätig gewesen ist. Der Mediator darf auch nicht während oder in der Mediation eine Partei in derselben Sache tätig werden. (§ 3 Abs. 2 MediationsG)
  • Der Mediator und die zum Mediationsverfahren eingebundenen Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist. (§ 4 Sätz 1 und 2 MediationsG).

Die zielführenden Mittel der Mediation sind:

  • formale und strukturierte Führung durch den Mediator,
  • der Abschluss und Einhaltung von Vereinbarungen über Verhandlungsablauf,
  • die Ermittlung der Parteiinteressen,
  • Einsatz von Kommunikationstechniken, wie z.B. Interventionstechniken, Konfliktmanagement, Verhandlungsführung, Verhandlungsanlayse und Verhandlungstechniken,
  • der Abschluss eines die Interessen aller Parteien gleichermaßen wahrenden Vertrages
 


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt und Wirtschaftsmediator Eckart Schulz



 
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