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Medizinrecht.

Seit über 15 Jahren vertreten wir Patienten, Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Sanitätshäuser und andere Verbände.
Wir beraten Patienten zu
  • Fragen im Falle eines eingetretenen Schadens im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses
  • ärztlichem Abrechnungsrecht
  • den Rechten und Pflichten von Patienten und Ärzten im System der gesetzlichen Krankenversicherung
  • den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung  
  • den Leistungen aus privaten Kranken- und Unfallversicherungen
Darüber hinaus beraten wir Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapiepraxen, Sanitätshäuser und andere Verbände zu Fragen
  •  des Haftungsrecht, auch im Bereich des Strafrechts
  • des Berufsrechts, wie zum Beispiel dem Zulassungsrecht
  • des Abrechnungsrechts, einschließlich Budgetierung
  • im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb einer Arztpraxis oder von Anteilen an einer Kooperationsgemeinschaft
  • zur Gründung, auch zu neuen Kooperationsformen,  MVZ, Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen
 
Die Vertretung umfasst nicht nur das außergerichtliche Verfahren einschließlich des Verfahrens vor den Schlichtungsstellen, sondern auch die gerichtliche Vertretung, und zwar auch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden.

Außerdem vertreten wir private und gesetzliche Krankenversicherungen bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus übergegangenem Recht. 

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Martin Welzel
 
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