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Handels- und Gesellschaftsrecht.

Wir beraten bereits langjährig am Markt auftretende Unternehmen ebenso wie Start-up-Unternehmen und Einzelgründer bei:

  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften
  • Erstellung und Änderung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen)
  • Umstrukturierungen von Unternehmen, wie z.B. Formwechseln,
          Verschmelzungen, Spaltungen
  • Vorbereitung und Durchführung von Liquidationen und Abwicklungen.

Wir prüfen und unterstützen zu den Themen:

  • Rechte und Pflichten der Geschäftsführer und Vorstände
  • Aufgaben und Befugnisse der Anteilseigner.

Und wir geben Hinweise für die tägliche Arbeit

  • im internen Bereich zwischen Geschäftsleitung, Inhabern und Beschäftigten
  • im externen Kontakt zu Geschäftspartnern, Kunden, Mitbewerbern und Behörden.

Wir begleiten bei Gesellschafterversammlungen und Anteilsverkäufen und erstellen Verträge für das Management.
 

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Eckart Schulz
Rechtsanwalt Martin Welzel



 
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