Handels- und Gesellschaftsrecht.
Wir beraten bereits langjährig am Markt auftretende Unternehmen ebenso wie Start-up-Unternehmen und Einzelgründer bei:
- Gründung von Kapital- und Personengesellschaften
- Erstellung und Änderung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen)
- Umstrukturierungen von Unternehmen, wie z.B. Formwechseln,
Verschmelzungen, Spaltungen - Vorbereitung und Durchführung von Liquidationen und Abwicklungen.
Wir prüfen und unterstützen zu den Themen:
- Rechte und Pflichten der Geschäftsführer und Vorstände
- Aufgaben und Befugnisse der Anteilseigner.
Und wir geben Hinweise für die tägliche Arbeit
- im internen Bereich zwischen Geschäftsleitung, Inhabern und Beschäftigten
- im externen Kontakt zu Geschäftspartnern, Kunden, Mitbewerbern und Behörden.
Wir begleiten bei Gesellschafterversammlungen und Anteilsverkäufen und erstellen Verträge für das Management.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Eckart Schulz
Rechtsanwalt Martin Welzel