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Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Das Ordnungswirdigkeitenrecht findet sich neben den allgemeinen Vorschriften des OWiG in zahlreichen, öffentlich-rechtlichen Gesetzen wieder. Dazu zählen Verstöße z.B.
  • im Verkehr (Verstöße gegen die StVO, Strafgesetzbuch etc)
  • im Sozialrecht (Bsp. Anmeldepflichten eines Geschäftsführers beim Jobcenter)
  • in der Schifffahrt (Verstöße gegen das Binnenschifffahrtsrecht)
  • bei der Transportsicherung im Güterverkehr
  • in Umweltsachen (Verfahren wegen Umweltverschmutzung etc.)
  • im Restaurant- bzw. Schankgewerbe (u.a. Nachbarschaftsrecht)
  • für Dienstleister im gewerblichen Bereich (Winterdienst, Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung)
  • bei der Müllentsorgung
  • berufliche Aufhebung von Dienstverhältnissen
Diese Verfahren sind der Grundstruktur nach wie ein strafrechtliches Verfahren aufgebaut. Wir vertreten Verkehrsteilnehmer, Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen, Arbeitnehmer und Restaurantinhaber sowie Dienstleister im gewerblichen Bereich.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Roger Näbig

 

Verwaltungsverfahren.

Wir übernehmen

  • die Widerspruchsverfahren in Fahrerlaubnisentzugsverfahren (ggf. die Durchführung von Klagen vor dem Verwaltungsgericht; meist im Zusammenhang mit Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr bzw. Drogennachweis im Blut)
  • die Widerspruchsverfahren gegen die Versagung von Erlaubnisserteilungen bzw. die Rücknahme im Verkehrs-, Güterverkehrsbereich (Folge von Verstößen im Verkehrsrecht oder der Transportsicherung)
  • die Verfahren die Rücknahme ärztlicher und sonstiger beruflicher Zulassungen, als Folge strafrechtlicher oder Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • die Widerspruchsverfahren innerhalb der Gewerbordnung und im Gaststättengesetz (Erteilung von Schank- und Sondernutzungserlaubnis)
  • die Disziplinarverfahren gegen Beamte im Rahmen von Strafverfahren, insbesondere die Widerspruchs- und Klageverfahren bei Suspendierung, Dienstaufhebung etc.

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Roger Näbig

 
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