Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Das Ordnungswirdigkeitenrecht findet sich neben den allgemeinen Vorschriften des OWiG in zahlreichen, öffentlich-rechtlichen Gesetzen wieder. Dazu zählen Verstöße z.B.
- im Verkehr (Verstöße gegen die StVO, Strafgesetzbuch etc)
- im Sozialrecht (Bsp. Anmeldepflichten eines Geschäftsführers beim Jobcenter)
- in der Schifffahrt (Verstöße gegen das Binnenschifffahrtsrecht)
- bei der Transportsicherung im Güterverkehr
- in Umweltsachen (Verfahren wegen Umweltverschmutzung etc.)
- im Restaurant- bzw. Schankgewerbe (u.a. Nachbarschaftsrecht)
- für Dienstleister im gewerblichen Bereich (Winterdienst, Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung)
- bei der Müllentsorgung
- berufliche Aufhebung von Dienstverhältnissen
Diese Verfahren sind der Grundstruktur nach wie ein strafrechtliches Verfahren aufgebaut. Wir vertreten Verkehrsteilnehmer, Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen, Arbeitnehmer und Restaurantinhaber sowie Dienstleister im gewerblichen Bereich.
Ansprechpartner:
Verwaltungsverfahren.
Wir übernehmen
- die Widerspruchsverfahren in Fahrerlaubnisentzugsverfahren (ggf. die Durchführung von Klagen vor dem Verwaltungsgericht; meist im Zusammenhang mit Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr bzw. Drogennachweis im Blut)
- die Widerspruchsverfahren gegen die Versagung von Erlaubnisserteilungen bzw. die Rücknahme im Verkehrs-, Güterverkehrsbereich (Folge von Verstößen im Verkehrsrecht oder der Transportsicherung)
- die Verfahren die Rücknahme ärztlicher und sonstiger beruflicher Zulassungen, als Folge strafrechtlicher oder Ordnungswidrigkeitenverfahren
- die Widerspruchsverfahren innerhalb der Gewerbordnung und im Gaststättengesetz (Erteilung von Schank- und Sondernutzungserlaubnis)
- die Disziplinarverfahren gegen Beamte im Rahmen von Strafverfahren, insbesondere die Widerspruchs- und Klageverfahren bei Suspendierung, Dienstaufhebung etc.
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