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Urheber- und Medienrecht.

Mediale Inhalte sind immer breiter verfügbar und immer leichter zu vervielfältigen. Umso nachhaltiger gilt es, über die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken klare (vertragliche) Regeln aufzustellen bzw. aufgestellte Regeln einzuhalten. Wir beraten und vertreten
  • bei der Gestaltung von interessengerechten Verträgen, z. B. für die Verwertung von Texten, Software oder bei der Film- und Musikproduktion
  • Künstler und Rechteinhaber im Umgang mit Nutzungsrechten
  • außergerichtlich im Falle von Urheberrechtsverletzungen
  • bei der Verteidigung gegen Abmahnungen
  • bei Konflikten in Rechtsbeziehungen zu Wahrnehmungsgesellschaften (z.B. der GEMA)
  • Verwerter und Künstler in Fragen zur Künstlersozialversicherung

Wir vertreten Sie gerichtlich
  • bei der Beantragung von Einstweiligen Verfügungen im Eilverfahren
  • in Hauptverfahren z.B. wegen Unterlassungs- / Schadensersatz- oder Vergütungsansprüchen

Das Urheberrecht wurde in den letzten Jahren tiefgreifend verändert, etwa durch die Umsetzung verschiedener europäischer Richtlinien und das Urhebervertragsrecht. Die Auswirkungen auf die Rechtsstellung von Urheber, Verwerter und Verbraucher sind umfangreich und verlangen sowohl bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Druchsetzung von Ansprüchen eine hohe Fachkompetenz auf aktuellem Stand.


Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Clemens Adori

 
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